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Eine Rollenspielgilde in Teso; Söldnerbund, Dolchsturz.
 
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 IC Regelwerk

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BeitragThema: IC Regelwerk   IC Regelwerk EmptySa Apr 19, 2014 12:31 am

Der Kommandant steht über jeder aufgestellten Regel. Sein Wort ist absolutes Gesetz.

Rottenmeister sind Gruppenführer und haben das sagen in Ihrer Rotte, jedoch hat das letzte Wort der Kommandant.

Kein Söldner darf ein anderes Mitglied töten, oder verletzen, und somit seine Nützlichkeit oder Arbeitskraft gefährden.

Es gibt kein gepetze, ihr seid alle gleich, also reisst euch am Riemen, wir sind Brüder und Schwestern!

Eine vollwertige Eisenschulter hat die Pflicht Frischfleisch einzuweisen.

Frischfleisch hält den Mund wenn eine Schulter spricht.

Es hat keiner den anderen zu bestehlen.

Ehen nehmen nur zweitrangige Relevanz ein, und haben wenn nicht schon vor dem Söldnerbund, nicht geschlossen zu werden.

Bei Schwangerschaft habe das Mitglied ein Strafgeld von 500 Goldmünzen zu zahlen. Bei verweigern dieser, erlangt es einer Bestrafung. Bei Frischfleisch gilt die Probezeit als beendet, sobald die Schwangerschaft kenntlich ist, denn wir haben nicht die Münzen und die Zeit um uns um Kinder zu kümmern.

Feindschaften untereinander werden nicht geduldet. Es wird erwartet sie in einem Faustkampf zu klären oder der Rottenmeister spricht in Vertretung für den Kommandanten Recht.

Jedem Mitglied steht Plünderung seines wehrlosen Feindes zu, Gold ist Gold und ein neues Schwert ist gern gesehen.

Von jeder Schulter wird verlangt den viertel Teil seines Lohns in die Suppenkasse zu spenden.

Von jedem Mitglied wird erwartet die Land oder Standbevölkerung nicht zu schaden!

Es gibt keine Rassen oder geburtsrechtliche Stände im Söldnerbund. Alle sind gleichgestellt und haben ihre Loyalität in erster Linie dem Bruder oder der Schwester zur rechten oder linken zu halten.

Die Rechte des Rottenmeisters, wenn dieser einen Söldner zu bestrafen hat:

- Körperlicher Zwang

- Freiheitsentzug.

- Niedere Arbeiten.

- In besonders harten Fällen, müssen die Angeklagten dem Kommandanten ausgeliefert werden.


Entschaedigungszahlungen bei Verletzungen:

Verlust eines Fingers: 100 Goldmünzen

Verlust eines Ohres: 150 Goldmünzen

Verlust eines Auges: 200 Goldmünzen

Verlust einer Hand: 350 Goldmünzen

Verlust des linken Arms: 400 Goldmünzen

Verlust des rechten Arms: 500 Goldmünzen

Verlust eines Beines: 600 Goldmünzen

Verlust beider Augen: 1200 Goldmünzen

Verlust beider Beine: 1500 Goldmünzen

Verlust beider Hände: 2000 Goldmünzen

Jeder hat das Recht auf eine offizielle Bestattung.

Niemand wird zurückgelassen, ob tot oder lebendig.

Bei schweren Verletzungen, diese die Arbeitsfähigkeit verhindern und beeinträchtigen, werden vom Soeldnerbund geldlich entschädigt. Dafür werden zivile Arbeiten verlangt.

Unangekündigtes Verreisen gilt als Fahnenflucht.

Verbotene Magie wird hart bestraft.
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